Mietbedingungen

PIC Baumaschinen – Mietbedingungen

Verbindliche Metverträge kommen ausschließlich und ausnahmslos durch die beiderseitige Unterzeichnung unseres Mietvertrages mit dem darin enthaltenen Inhalt und auf der Grundlage unserer AGB der Vermietung neuester Fassung zustande.

Sämtliche Preise gelten für einen 8 Stunden Arbeitstag. Jede weitere Stunde wird mit 1/8 der Tagesmiet berechnet. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Ausfall des Betriebsstundenzählers ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.

Der Wochenmietpreis gilt ab 5 Tage, der Monatsmietpreis ab 22 Tage. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Auslieferung und endet am Tag der Rücklieferung.

Angemietete Baumaschinen können über die PIC Baumaschinen GmbH versichert werden.
Der Versicherungsbetrag wird kalendertäglich berechnet. Die Versicherungsprämie beträgt 10% des Listenpreises.

Bei Nichtinanspruchnahme der Versicherung trägt der Mieter die entstehenden Kosten für Schäden in vollem Umfang. Die PIC-Baumaschinen GmbH behält sich vor, eine entsprechende Kaution vor jeder Anmietung zu verlangen. Eine Kautionstabelle liegt in jeder Niederlassung aus.

Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des unbeschädigten Gerätes. Für Treibstoff und tägliche Wartung ist der Mieter verantwortlich. Die Maschinen werden vollgetankt ausgeliefert. Bei Rücklieferung wird die festgestellte Fehlmenge Kraftstoff berechnet. Endreinigungskosten werden nach Aufwand inkl. Entsorgung berechnet.